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Verbot der Fallenjagd in Hessen

Liebe Tierfreundin, lieber Tierfreund, ­ ­
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­ wer Fallen im Rahmen der Jagd einsetzt, quält Tiere. Gefangene Tiere leiden in Lebendfallen unter Stress und Angst oder werden – selbst bei sachgerechter Anwendung von Totschlagfallen – schwer verletzt. Grundsätzlich ist eine Selektion im Rahmen der Fallenjagd nicht möglich: wo der Fuchs reingeht, bleibt auch die Katze nicht außen vor. Wenn ein Tier in eine nicht für diese Art vorgesehene Falle gerät, die eben entweder „zu groß” oder „zu klein” ist, kann es zu Zerquetschungen oder zerschlagenen Knochen kommen und dies bei anhaltendem und vollständigem Bewusstsein des Tieres. Das trifft auch für Fälle zu, in denen ein Tier versucht, den Köder mit der Pfote abzuziehen. …

Den ausführlichen Bericht lesen Sie unter: Wildtierschutz Deutschland e.V.

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